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   BayObLG, 01.02.2002 - 3Z BR 342/01   

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https://dejure.org/2002,13880
BayObLG, 01.02.2002 - 3Z BR 342/01 (https://dejure.org/2002,13880)
BayObLG, Entscheidung vom 01.02.2002 - 3Z BR 342/01 (https://dejure.org/2002,13880)
BayObLG, Entscheidung vom 01. Februar 2002 - 3Z BR 342/01 (https://dejure.org/2002,13880)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschiebungshaft; Rechtswidrigkeit; Zeitablauf; Notwendige Auslagen; Ausländerbehörde

  • Judicialis

    AuslG § 57; ; FreihEntzG § 16 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 57; FreihEntzG § 16 Satz 1
    Auslagenerstattung bei Feststellungsantrag zur Rechtswidrigkeit erledigter Abschiebehaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 29.05.2000 - 11 Wx 57/00

    Kostenentscheidung nach Erledigung einer Abschiebungshaftsache

    Auszug aus BayObLG, 01.02.2002 - 3Z BR 342/01
    Danach hat der Betroffene seine außergerichtlichen Kosten nur dann nicht selbst zu tragen, wenn feststeht, dass die Ausländerbehörde nach dem Sachverhalt, der für sie bei der Antragstellung feststellbar war (vgl. BayObLG,BayVB1.1999, 27), keinen objektiv begründeten Anlass zur Antragstellung hätte (vgl. OLG Karlsruhe Die Justiz 2001, 30/31).
  • BayObLG, 18.12.1985 - BReg. 3 Z 155/85

    Gebühr für die Anordnung einer Freiheitsentziehung

    Auszug aus BayObLG, 01.02.2002 - 3Z BR 342/01
    Infolge der Aufhebung der einstweiligen Anordnung vom 19.6.2001 und der Beschwerdeentscheidung vom 17.7.2001 entfiel die Kostenpflicht des Betroffenen für die Gerichtskosten der ersten und zweiten Instanz (§ 14 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz l, Abs. 3, § 15 Abs. 1 FreihEntzG; vgl. BayObLGZ 1985, 432/435).
  • BayObLG, 13.11.1989 - BReg. 3 Z 149/89
    Auszug aus BayObLG, 01.02.2002 - 3Z BR 342/01
    Diese Vorschrift geht im Rahmen ihres auch hier gegebenen Wirkungskreises als Sonderregelung der allgemeinen Bestimmung des § 13a Abs. 1 Satz 1 FGG vor (vgl. BayObLGZ 1979, 211/213; 1989, 427/429).
  • BayObLG, 28.03.1973 - BReg. 3 Z 128/72
    Auszug aus BayObLG, 01.02.2002 - 3Z BR 342/01
    Für eine entsprechende Ergänzung des Senatsbeschlusses vom 25.10.2001 (§ 321 Abs. 1 ZPO analog; vgl. hierzu BayobLGZ 1973, 90/91; Bassenge/Herbst FGG/RPflG 9.Aufl. § 18 FGG Rn. 26; Keidel/Schmidt FGG 14.Aufl. § 18 Rn.66) ist kein Raum.
  • BayObLG, 10.07.1979 - BReg. 3 Z 7/79
    Auszug aus BayObLG, 01.02.2002 - 3Z BR 342/01
    Diese Vorschrift geht im Rahmen ihres auch hier gegebenen Wirkungskreises als Sonderregelung der allgemeinen Bestimmung des § 13a Abs. 1 Satz 1 FGG vor (vgl. BayObLGZ 1979, 211/213; 1989, 427/429).
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